AGB | anjahume.de
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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Seminaren, Aus- und Weiterbildungen und Outdoorevents (nachfolgend einheitlich „Veranstaltung“ genannt) von Anja Hume (nachfolgend „Veranstalterin” genannt. Die AGB werden Bestandteil des Vertrages zwischen der Veranstalterin und der/dem Teilnehmenden (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), wenn diese/r spätestens bei Vertragsabschluss in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte und sein Einverständnis schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebracht hat.

 

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer kommt durch eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung per Post oder per E-Mail durch die Veranstalterin zustande. Sie ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers erfolgt über das Internet, telefonisch, per E-Mail oder Briefpost. Voraussetzung für die Teilnahme an einem gebuchten Kurses ist außerdem die vorherige Überweisung der Teilnahmegebühren.

 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

1. Die Leistungsverpflichtung der Veranstalterin ergibt sich aus der Anmeldung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.a   Änderungen und Abweichungen von der vereinbarten Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden und von der Veranstalterin nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind der Veranstalterin gestattet soweit sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht berühren.

2.b   Die Veranstalterin ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Veranstalterin wird dem Teilnehmer den kostenlosen Rücktritt mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen anbieten, sofern die Änderungen bzw. Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers nach VI. bleibt davon unberührt.

2.c   Als geringfügige Änderungen bzw. Abweichung im Sinne von 2.b gelten insbesondere die Verlegung der Veranstaltung an einen vergleichbaren Veranstaltungsort sowie Änderungen der Uhrzeit (des Beginns und Endes der Veranstaltung). Des Weiteren ist die Veranstalterin im Sinne einer geringfügigen Änderung berechtigt, den Kurs bei dringenden Gründen (wie zum Beispiel Verhinderung eines Dozenten/einer Dozentin oder der Ausbildungsleitung durch Krankheit) von einem anderen Dozenten durchführen zu lassen, insofern dieser über vergleichbare Qualifikationen verfügt.

 

4. Zahlungen und Fälligkeit

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den für die Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.

2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Veranstalterin für derartige Leistungen berechnete Preis aufgrund unvorhersehbarer wesentlicher Erhöhung des Kostenfaktors bei Veranstalterin, so kann die Veranstalterin den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöhen.

3. Bis spätestens 30 Tage vor dem Beginn ist der für die Veranstaltung vereinbarte Preis fällig und zahlbar. Gelten hiervon abweichende Regelungen, sind diese in der Rechnung aufgeführt oder anderweitig schriftlich für beide Vertragsseiten einsehbar fixiert. Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug.

4. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, gegen Forderungen der Veranstalterin aufzurechnen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

 

5. Gefahrenhinweise, Gesundheitsfragen, Ausschluss von Teilnehmern

1. Die Veranstalterin klärt über die wichtigsten physischen und psychischen Voraussetzungen für die Teilnahme an ihren Veranstaltungen in der Ausschreibung auf der Internetseite auf. Bei Unsicherheiten diesbezüglich führt der Teilnehmer vorab ein Gespräch mit der Veranstalterin. Mit Vertragsunterzeichnung verpflichtet er sich, etwaige gesundheitliche Risiken physischer oder psychischer Art mit seiner Hausärztin oder seinem Hausarzt abzusprechen und die Veranstalterin von eventuellen Krankheiten, Medikamenten-abhängigkeiten oder körperlichen Einschränkungen zu informieren. Selbstverständlich werden diese Angaben streng vertraulich behandelt.

Des Weiteren sind die Veranstalterin und andere Personen, die die Veranstaltung durchführen, berechtigt, zu Beginn und während der Veranstaltung einen Teilnehmer auszuschließen, wenn sich Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung der Rechtsgüter eines Teilnehmers durch die Veranstaltung ergeben. Die Vergütung der Veranstalterin bleibt hiervon unberührt.

2. Die Veranstalterin und andere Personen, die die Veranstaltung durchführen, sind vor und während der Veranstaltung berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn der Ausschluss zum Schutz der Rechtsgüter anderer Teilnehmer oder der Veranstalterin bzw. seiner Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist. Die Vergütung der Veranstalterin bleibt hiervon unberührt.

 

6. Rücktritt eines Teilnehmers / Stornierung
1. Der Teilnehmer kann bis Beginn der Veranstaltung jederzeit durch Erklärung gegenüber der Veranstalterin seine Teilnahme an der Veranstaltung stornieren. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Post oder E-Mail.

2. Im Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen der Veranstalterin folgende Stornierungsgebühren zu:

a. bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn: es fallen keine Gebühren an
b. bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Teilnahmegebühren
c. bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 45 % der Teilnahmegebühren
d. bis 15 Tage vor Seminarbeginn: 60% Teilnahmegebühren
e. 14 – 0 Tage vor Seminarbeginn oder Seminarabbruch: 100% Teilnahmegebühren

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe der Stornierungsgebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Diese Regelungen gelten auch bei unvorhergesehen Ereignissen und akuter Krankheit. Es können Nachholtermine abgesprochen werden, wenn der Veranstalterin dadurch keine monetären oder sonstigen Nachteile entstehen. Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer stellen, wenn dieser die notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme mitbringt.

Um im Falle eines Rücktritts Stornokosten zu vermeiden, empfiehlt sich bei Buchung der Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung (z.B. bei der Trainerversorgung e.V.).

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, der Veranstalterin nachzuweisen, dass die durch seine Kündigung ersparten Aufwendungen eine wesentlich geringere Stornogebühr oder überhaupt keine Stornogebühr rechtfertigen. Etwaig vom Teilnehmer entrichtete Anzahlungen werden auf die Stornierungsgebühr angerechnet.

 

7. Rücktritt durch die Veranstalterin

1. Wird eine gemäß IV.3 vereinbarte Zahlung oder Anzahlung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet und hat die Veranstalterin eine angemessene Nachfrist gesetzt, binnen derer der Teilnehmer ebenfalls nicht geleistet hat, so ist die Veranstalterin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist die Veranstalterin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, falls:

a. höhere Gewalt oder ein anderer von der Veranstalterin nicht zu vertretender Umstand die Erfüllung des Vertrages unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt bzw. unmöglich macht. Hierzu zählen neben Naturgewalten wie Unwetter, Stürme, Hochwasser, etc. auch Krankheit der für die Durchführung der Veranstaltung maßgeblichen Personen sowie die Unbenutzbarkeit des vorgesehenen Veranstaltungsortes oder gleichwertige Vorfälle.

b. eine Mindestteilnehmerzahl vertraglich vereinbart bzw. in dem Angebot zur Veranstaltung angegeben ist und nicht erreicht wird. Die Veranstalterin ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Veranstaltung;

c. für die Veranstalterin die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird;

d. der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung erheblich stört oder wenn der Rücktritt zum Schutz der übrigen Teilnehmer oder der Veranstalterin oder seiner Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist; dies gilt auch nach Beginn der Veranstaltung;

e. die Veranstalterin von dem Umstand Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Teilnehmers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Teilnehmer fällige Forderungen der Veranstalterin nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet, und deshalb Zahlungsansprüche der Veranstalterin gefährdet erscheinen;

f. der Teilnehmer über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

g. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Teilnehmers eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

3. Die Veranstalterin hat den Teilnehmer von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

8. Folgen des Rücktritts der Veranstalterin nach VII.
1. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts unter VII. entsteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadensersatz aufgrund des Rücktritts. Ebenso besteht kein Anspruch auf den Ersatz von Anreise- oder Unterbringungskosten.

2. In den Fällen des

a. VII.2.a, b und c wird die Veranstalterin dem Teilnehmer eine vergleichbare Ersatzveranstaltung anbieten. Die Umbuchung des Teilnehmers auf eine andere Veranstaltung ist kostenfrei; eine eventuelle Preisdifferenz ist zwischen den Parteien auszugleichen. Lässt sich keine Einigung über eine Ersatzveranstaltung erzielen oder kann die Veranstalterin keine Ersatzveranstaltung anbieten, kann die Veranstalterin die Vergütung der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen verlangen;

b. VII.1 sowie VII.2.d, e, f und g kann die Veranstalterin die vereinbarte Vergütung für die Veranstaltung verlangen; die Veranstalterin muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie etwaig durch Verwendung der Leistung erworbene Erträge anrechnen lassen.

3. Etwaig vom Teilnehmer entrichtete Anzahlungen werden auf die Ansprüche aus VIII.2 angerechnet.

 

9. Gewährleistung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Veranstalterin auftreten, wird sich die Veranstalterin auf unverzügliche Rüge des Teilnehmers bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel der Veranstalterin anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

 

10. Haftung

Die Veranstalterin erbringt ihre Leistungen im Rahmen von Dienstverträgen gemäß §§ 611ff. BGB. Gegenstand ist daher die Erbringung der in der Anmeldung oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges. Eine Haftung wird daher ausgeschlossen.

 

11. Sonderregelungen Trek‘ Learn

a. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist – es sei denn, es ist ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel auf der Reisebestätigung ausgewiesen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung  erfolgt unaufgefordert 28 Tage vor Reisebeginn.

b. Die von Anja Hume geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der zugrundeliegenden Ausschreibung der Reise im Internet und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

c. Preisänderungen für die Unterkünfte sind nach Buchung möglich. Anja Hume wird die Reisenden unverzüglich nach Kenntnisnahme darüber informieren.

d. Anja Hume ist berechtigt, die Reise auch mit anderen als in der Reiseausschreibung angeführten Dozenten oder Bergwanderführern durchzuführen, solange diese über die gleichen Qualifikation verfügen.

e. Corona-Sonderregelung: eine kostenfreie Stornierung durch den Reisenden ist nur dann möglich, wenn die Anreise oder Durchführung durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird (z.B. weil ein generelles Einreiseverbot für den gebuchten Ort besteht oder Züge nicht mehr fahren). Für jede Reise muss konkret geprüft werden, ob zum Zeitpunkt der Stornierung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar ist, dass solche Umstände vorliegen. Den Beweis hierfür muss der Reisende erbringen. Grundsätzlich empfiehlt Anja Hume eine persönliche Kontaktaufnahme und das Prüfen einer einvernehmlichen Lösung wie etwa eine Umbuchung auf eine andere Reise. Wird eine Reise vom Veranstalter in Zusammenhang mit Corona abgesagt, erhält der Urlauber den Preis zurück. Kosten für eine gebuchte Anreise werden vom Veranstalter nicht übernommen. Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen entgangener Urlaubsfreuden kommen ebenfalls nicht in Betracht, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Hier sollte geprüft werden, inwieweit Erkrankungen mit Covid 19 mitversichert sind.

f. Anja Hume kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • Wenn sie vor Reisebeginn Kenntnis erhält von wichtigen in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen. Insofern gelten die Vereinbarungen „Stornokosten”.
  • Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise bzw. des Seminars, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise laut Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht.

g. Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Anja Hume bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Bei einem Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl übernimmt Anja Hume keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Flüge oder Bahnfahrten, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

h. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Anja Hume den Vertrag kündigen.

i. Der Reisende bzw. Seminarteilnehmer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

j. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Anja Hume geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im eigenen Interesse des Teilnehmers sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang bei Anja Hume. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

k. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.

l. Anja Hume gewährleistet die Reservierung der erwünschten Unterbringung in der jeweiligen Unterkunft. Der/die Teilnehmende zahlt die Unterbringung vor Ort direkt bei dem Leistungserbringer (Hotel, Hütte, Berggasthof). Eventuell auftretende Stornokosten sind mit den Stornokosten für die Seminar- und Trekkingleistung abgegolten.

m. Hat sich bei Buchung eines halben Doppelzimmers ca. sechs bis vier Wochen vor Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemeldet, erhält der Kunde ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung oder ein Einzelzimmer zum Einzelzimmerzuschlag.

 

12. Verantwortung des Teilnehmers

Die von der Veranstalterin angebotenen Kurse dienen nicht der Therapie, sondern persönlicher Selbsterfahrung und Selbstentwicklung. Die Teilnahme geschieht eigenverantwortlich und setzt eine normale psychische Belastbarkeit voraus. Der Teilnehmer erkennt an, dass er während der Veranstaltung sowie zwischen den Veranstaltungen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Veranstaltung von ihm durchgeführt werden, ausschließlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

 

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer und die im Rahmen des Austauschs erlangten Informationen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck der Veranstaltung zu verwenden und strikt vertraulich zu behandeln. Insbesondere wird die Veranstalterin ohne Zustimmung des Klienten keine in diesem Zusammenhang erlangten Informationen an Dritte weitergeben oder in anderer Form öffentlich machen. Darüber hinaus wird die Veranstalterin die zum Zweck der Ausübung ihrer Tätigkeit überlassenen oder erstellten Dokumentationen (z. B. ausgefüllter Fragebogen, Dokumentation der Veranstaltung) sorgfältig verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter schützen. Auf Aufforderung des Teilnehmers werden persönliche Daten nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelöscht bzw. Informationen herausgegeben oder vernichtet. Hiervon ausgenommen sind Dokumentationen oder Daten, für die die Veranstalterin aus steuerlichen oder anderweitigen gesetzlichen Gründen eine Aufbewahrungspflicht trifft.

Die Veranstalterin erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltung einverstanden. (Dieses Einverständnis umfasst ebenfalls eine eventuelle Weitergabe notwendiger personenbezogener Daten an einbezogene Dienstleister, z. B. Tagungsstätten).

 

14. Urheberrecht
1. Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

2. Wenn die Ausbildungsleitung oder ihre Erfüllungsgehilfen das Fotografieren von Unterrichtsmaterial oder das Mitfilmen bestimmter Praxisinhalte in Ausnahmefällen ausdrücklich erlaubt, sind auch diese Dokumentationen ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht oder in eigenen Präsentationen, Trainings, Coachings oder anderen Lehrveranstaltungen verwendet werden.
3. Persönliche Angaben von Teilnehmenden und Dozent*innen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
4. Alle an den Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Veranstalterin hat das Urheberrecht an diesen Unterlagen sowie an den während der Veranstaltung verwendeten Konzepten. Diese sind zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt und es ist diesem nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalterin ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder ganz oder auszugsweise, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen.

 

15. Schlussbestimmung und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung mit dem Teilnehmer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Erfüllungsort ist Sulzberg. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Kempten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Stand: Sulzberg, den 08.12.2022

Anja Hume, Kühbach 7, 87477 Sulzberg